Das KBA plant die IVI-2.x-Testumgebung für Oktober 2026 und den Echtbetrieb ab 5. November. So bereiten Hersteller eCoC-Daten, Signatur und Übermittlung vor.
KBA-Umstellung auf IVI 2.0: Bereiten Sie Ihren eCoC-Prozess jetzt vor
Das KBA plant, die IVI-2.x-Testumgebung im Oktober 2026 zu öffnen und den Echtbetrieb am 5. November 2026 zu starten. Hersteller, die den deutschen National Access Point nutzen wollen, sollten deshalb jetzt den vollständigen eCoC-Ablauf vorbereiten: Fahrzeugdaten, IVI-2.0-Validierung, elektronische Signatur, Übermittlung und Rückmeldungsverarbeitung.
Die Information des KBA an die IVI-Verfahrensteilnehmer vom 16. September 2026 nennt einen operativen Zeitplan und wichtige Verarbeitungsregeln. Da spätere KBA-Mitteilungen Änderungen bringen können, sollten die Termine als zu bestätigender Einführungsplan verstanden werden.
Der KBA-Zeitplan für IVI 2.0
- Oktober 2026: Die IVI-2.x-Testumgebung soll geöffnet werden; ein genauer Tag wurde noch nicht genannt.
- 5. November 2026: Echtbetrieb, Abruf durch deutsche Zulassungsbehörden und Weiterleitung über EUCARIS sollen beginnen.
- 29. November 2026: Die bisherige InterIVI-CoC-Schnittstelle, über die CoC- und nationale Daten gemeinsam übertragen werden, soll abgeschaltet werden.
Dieser Betriebsplan ist von der rechtlichen Grundlage zu unterscheiden. Artikel 37 der Verordnung (EU) 2018/858 verpflichtet Hersteller seit dem 5. Juli 2026, die Übereinstimmungsbescheinigung der Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungsbehörde als strukturierte elektronische Daten bereitzustellen.
Was Hersteller vor dem Test vorbereiten sollten
Ein erfolgreicher Test besteht nicht nur aus einer formal gültigen XML-Datei. Er benötigt einen wiederholbaren Prozess, der verlässliche Quelldaten, Genehmigungsbezug, IVI-2.0-Erzeugung, Validierung, autorisierte elektronische Signatur oder Siegelung, den herstellerspezifischen KBA-Zugang und die Rückmeldung nach der Übermittlung verbindet.
- Fahrzeugdaten: Fehlende, widersprüchliche oder falsch formatierte Werte vor der XML-Erzeugung erkennen.
- IVI-2.0-Validierung: Repräsentative Datensätze für relevante Fahrzeugklassen und Genehmigungsprofile testen.
- Signatur: Zeichnungs- oder Siegelberechtigung, Zertifikatseignung und operative Verantwortung klären.
- KBA-Onboarding: Vollmacht, Testzugang, Endpunkte und Freigabebedingungen direkt mit dem KBA bestätigen.
- Betrieb: Verantwortlichkeiten für Annahme, Fehler, Korrektur und erneute Übermittlung festlegen.
Warum Korrekturen Teil des Tests sein müssen
Nach Angaben des KBA können übermittelte IVI-2.x-Datensätze nicht vom KBA gelöscht werden. Sie werden über EUCARIS an teilnehmende Staaten verteilt, bevor sie im deutschen System gespeichert werden. Fehler müssen deshalb mit einem Korrekturdatensatz behoben werden.
Die Tests sollten neben der erfolgreichen Erstübermittlung auch Validierungsfehler, Behördenrückmeldungen, Korrekturdatensätze, Wiederholungen und die dazugehörige Nachweisführung abdecken.
Nationale Daten folgen dem IVI-CoC-Datensatz
Das KBA weist darauf hin, dass nationale Daten erst nach dem zugehörigen IVI-CoC-Datensatz gesendet werden dürfen. Für einen sicheren Ablauf empfiehlt das KBA einen Abstand von einem Tag. Vor dem Produktivbetrieb sind Wartezeit und Fortsetzungsbedingungen anhand der jeweils aktuellen technischen Hinweise zu bestätigen.
Wie Digital CoC die KBA-Bereitschaft unterstützt
Digital CoC verbindet eCoC-Erstellung, IVI-2.0-Validierung, elektronische Signatur, die herstellerspezifische Übermittlung über den KBA- oder RDW-NAP und die Rückmeldungsverfolgung in einem kontrollierten Ablauf. Herstellerautorisierung, Behörden-Onboarding und endgültige Annahme bleiben eigenständige Verantwortlichkeiten; Plattformvalidierung ist kein Ersatz für die Behördenannahme.
Häufige Fragen
Wann öffnet die KBA-Testumgebung?
Geplant ist Oktober 2026. Ein konkreter Tag wurde in der Information vom 16. September nicht genannt.
Wann soll der Echtbetrieb beginnen?
Der Start ist für den 5. November 2026 vorgesehen.
Kann das KBA einen fehlerhaften IVI-2.x-Datensatz löschen?
Nach der KBA-Information nein. Der Fehler muss mit einem Korrekturdatensatz berichtigt werden.
Ersetzt Digital CoC die KBA-Autorisierung?
Nein. Digital CoC unterstützt Vorbereitung, Validierung, Signatur, Übermittlung und Nachverfolgung; Vollmacht, Onboarding und Behördenannahme bleiben getrennte Kontrollen.
Offizielle Quellen
Die KBA-spezifischen Termine und Verarbeitungsregeln beruhen auf der Information an IVI-Verfahrensteilnehmer vom 16. September 2026. Prüfen Sie spätere KBA-Mitteilungen vor Produktiventscheidungen.